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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen


für Dienstleistungen des Unternehmens OIT GmbH


Stand: 03.10.2025

1. Geltungsbereich


1.1 Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen – auch zukünftige – gegenüber Unternehmern erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (im Folgenden: „Kunde“) sind nur gültig, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns unverzüglich schriftlich darauf hinweisen.

1.3 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Dienstleistungsunternehmens OIT GmbH. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen, oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsanbahnung und Zustandekommen des Vertrages


2.1 Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch uns schriftlich bestätigt wird oder wir mit der Ausführung begonnen haben. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Auftrages zwei Wochen gebunden.

2.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

2.3 Vorleistungen, die wir im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Kunden erbringen, können wir dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt.

3. Leistungen und Leistungsumfang


3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus unserem Servicevertrag oder unserem Angebot. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat hieran kein Interesse.

3.2 Von uns durchgeführte Leistungen sind entgeltpflichtig.


Hinweis zur Abrechnung:

  • Alle Dienstleistungen werden im 15-Minuten-Takt abgerechnet.

  • Es gelten die aktuellen Stundensätze, einsehbar unter: Stundensätze OIT GmbH.


3.3 Verträge über Hard- und Software beinhalten grundsätzlich nicht unsere Verpflichtung zur Installation, Konfiguration oder Schulung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

3.4 Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.


4. Änderungen der Leistungen

4.1 Verlangt der Kunde eine Änderung des Leistungsumfangs, prüfen wir dies gegen Vergütung und teilen dem Kunden die Auswirkungen auf Kosten und Termine mit.

4.2 Bei Unterbrechung durch den Kunden verlängern sich vereinbarte Fristen um die Ausfallzeiten und Wiederanlaufphasen.


5. Preise


5.1 Unsere Preise verstehen sich netto, exklusive Umsatzsteuer und ohne Verpackung.

5.2 Schätzpreise sind unverbindlich.

5.3 Reisekosten, Übernachtungen und Verpflegung werden gesondert berechnet:

  • Fahrzeit: 105 €/Stunde

  • Bahn: 1. Klasse

  • Flug: Economy-Class

  • Hotel: bis 150 €/Nacht

  • Sonstiges: gegen Nachweis

6. Nutzungsrechte


6.1 Bei Software Dritter gelten deren Lizenzbedingungen.

6.2 Bei unserer Software erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht.

6.3 Nutzungsrechte werden nur bei vollständiger Bezahlung übertragen.

6.4 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte bleiben bei uns.


7. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung


7.1 Zahlung ist 10 Tage nach Übergabe/Abnahme fällig.

7.2 Aufrechnung/Zahlungsverweigerung nur bei unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen.

7.3 Anzahlungsbedingung:

Bei Projekten, welche 1.500 € netto überschreiten, wird eine Anzahlung von mindestens 50 % des Auftragswertes fällig.

Je nach Projekt kann diese Bedingung individuell verhandelt werden. Die Ausführung beginnt in der Regel erst nach Eingang der Anzahlung.

7.4 Automatisiertes Mahnwesen:

Unser Mahnwesen ist vollautomatisiert und erfolgt in drei Stufen:

  1. Erste Mahnung (freundliche Zahlungserinnerung) – 1 Tag nach Fälligkeit

  2. Zweite Mahnung (letzte Fristsetzung) – weitere 10 Tage später

  3. Dritte Mahnung (Ankündigung Inkasso) – nach weiteren 10 Tagen

Wird das Mahnsystem nach der dritten Stufe ignoriert, wird der Vorgang automatisch an die Kreditreform übergeben, unseren Partner für Inkassoverfahren.

Ab diesem Zeitpunkt entstehen zusätzliche Kosten und Gebühren gemäß den Bestimmungen der Kreditreform.

7.5 Abtretung und Übertragung von Rechten/Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung.


8. Kündigung


8.1 Ordentliche Kündigung: 3 Monate zum Monatsende.

8.2 Außerordentliche Kündigung durch OIT GmbH bei wichtigem Grund.

9. Lieferung und Liefertermine


9.1 Termine sind unverbindlich, wenn nicht anders vereinbart.

9.2 Gefahr geht mit Übergabe bzw. Versand auf den Kunden über.

10. Untersuchungs- und Rügepflicht / Mängelhaftung


10.1 Der Kunde muss offensichtliche Mängel sofort schriftlich rügen.

10.2 Ansprüche gegen Hersteller oder Verkäufer werden abgetreten.

10.3 – 10.8 Regeln zu Nachbesserung, Rücktritt, Verjährung, Installationsanleitungen, Missbrauch und Datenverlust.


11. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde muss relevante Informationen, Fachpersonal, Zugang und Infrastruktur bereitstellen. Versäumnisse führen zu Mehraufwand auf seine Kosten.


12. Abnahme

12.1 Abnahme innerhalb von 2 Wochen oder automatisch nach 4 Wochen bei nicht erfolgter Rüge.


13. Eigentumsvorbehalt


13.1 – 13.4 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Forderungen aus Weiterverkäufen werden an uns abgetreten.


14. Haftung

14.1 Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körperverletzung und Produkthaftung. Begrenzte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit.

14.2 Datenverlust nur bei fehlender Sicherung durch den Kunden.

14.3 Kunde trägt Verantwortung für angemessene Sicherheitsmaßnahmen.


15. Textform, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

15.1 Änderungen und Vereinbarungen nur in Textform.

15.2 Unwirksame Klauseln werden durch wirtschaftlich sinnvolle ersetzt.

15.3 Erfüllungsort: Geschäftsräume der OIT GmbH.

15.4 Gerichtsstand: Osnabrück, sofern zulässig.


Geschäftsführer: Andreas Olbricht

Osnabrück, 03.10.2025